Internationaler Bund
  
 

        

 

Hausordnung

Allgemeine Verhaltensweisen, Ordnung und Sauberkeit

Mit dem Besuch der Schule wird die Hausordnung anerkannt. Für alle Schäden, die der Schule durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung oder normalen Sorgfaltspflichten entstehen, ist der betreffende Schadensverursacher ersatzpflichtig. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung ist vertrags- bzw. vereinbarungswidrig und kann bei schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholung zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bzw. der Vereinbarung führen.

 

Politische Bildung

Der Internationale Bund ist ein parteipolitisch und konfessionell neutraler Bildungsträger, der in seinen Räumen parteipolitische Propaganda nicht duldet. Jegliche Form parteipolitischer Arbeit und Werbung, egal in welcher Art, ist untersagt. In der Einrichtung ist es untersagt, in Wort und Schrift, die Freiheit und Würde des Menschen (Artikel 1 Grundgesetz) verächtlich zu machen, Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußerweisungen verfassungswidriger (verbotener) Organisationen, Aufstachelung zum Rassenhass oder Volksverhetzung stellen Straftaten dar und müssen von der Schule angezeigt werden.

 

Verhalten in der Schule

Es besteht grundsätzlich die Pflicht zur Teilnahme am Schulunterricht. Jeder Schüler kommt sauber und gepflegt zur Schule. Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit gegenüber ALLEN sind selbstverständlich. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten. Alle Schüler haben dafür Sorge zu tragen, dass durch ihr Verhalten der Unterricht nicht gestört wird. Das Einnehmen von Frühstück und Mittagessen ist nur in den dafür vorgesehenen Pausen und Räumen gestattet. Kopfbedeckungen werden während des Unterrichtes abgesetzt,  Im Unterricht ist die Benutzung von nicht für den Unterricht notwendigen technischen Geräten, wie Handys, Handhelds, Smartphones u.ä. nicht gestattet. Ohrhörer/ Kopfhörer sind während des Unterrichts auch dann zu entfernen, wenn sie nicht mit Geräten verbunden sind. Das Verlassen des Geländes ist generell nicht gestattet, dies gilt auch für Pausenzeiten  (Versicherungsschutz erlischt bei Zuwiderhandlung).

 

Verhalten bei außerschulischen Veranstaltungen / Exkursionen

Entsprechend der Veranstaltung werden dazu gesonderte Belehrungen durchgeführt.

 

Sportunterricht

Generell ist gesondert Sportkleidung mitzubringen Die Befreiung vom schulischen Sportunterricht kann nur durch ein ärztliches Attest erfolgen. Zum Verhalten im Sportunterricht findet eine gesonderte Belehrung statt.

 

Verhalten bei Alarm – Klingelsignal

Sofort alle Räume verlassen. Menschenleben haben vor Sachwerten Vorrang (persönliche und dienstliche Gegenstände werden zurückgelassen). Auf dem Gelände und in den Räumen der Schule gelten die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen. Zum Flucht- und Rettungsplan wird eine gesonderte Belehrung durchgeführt.

 

Sauberkeit

Alle Schüler sind zur pfleglichen Behandlung und Sauberhaltung der Objekte und Freiflächen verpflichtet, wobei mutwillige und vorsätzliche Verunreinigungen und Beschädigungen als vertrags- bzw. vereinbarungswidrig gelten. Jeder ist für seinen Arbeitsplatz selbst verantwortlich. Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen sind die Klassen verantwortlich.

 

Rauchen, Alkohol, Rauschmittel

Das Rauchen ist in der Schule und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Grundsätzlich ist der Genuss von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken bzw. Rauschmitteln während der Schulzeit untersagt. Angetrunkenen Personen bzw. unter Rauschgift stehenden Personen wird die Teilnahme am Unterricht verwehrt.

 

Umgang mit Arbeitsmitteln

Für übergebene Lehr- und Lernmittel, sowie Arbeitsmittel zu Unterrichtszwecken ist jeder selbst verantwortlich. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung ist Schadensersatz durch den Verursacher zu leisten. Die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten. Bei Nichteinhaltung besteht kein Versicherungsschutz.

 

Unfallmeldungen

Alle Unfälle, auch Wegeunfälle auf dem direkten Weg von und zur Schule, müssen sofort dem zuständigen Lehrer mitgeteilt werden.

 

Wertgegenstände

Bei Verlust durch Diebstahl oder Sachbeschädigung von privaten Geräten, Schmuck und anderen Wertgegenständen übernimmt der IB keine Haftung. Diebstahl kann dadurch vorgebeugt werden, dass keine wertvollen Gegenstände mitgebracht werden oder unbeaufsichtigt in den Räumen verbleiben.

 

Fahren und Parken im Gelände, Verlassen des Geländes

Das Befahren / Parken mit dem Privat- PKW auf dem Gelände ist nicht erlaubt. Fahrräder sind auf den angewiesenen Plätzen abzustellen. Radfahren ist auf dem Schulgelände und in den Objekten nicht gestattet.

 

Benutzen von Mobiltelefonen (Handys) und vergleichbaren Geräten

Die Benutzung von Handys, Handhelds, Smartphones und vergleichbaren Geräten ist während der Unterrichtszeit in jeglicher Form untersagt.  Die lärmende Benutzung der Handys, Handhelds, Smartphones und vergleichbarer Geräte, etwa durch das Abspielen von Musik oder Audios extremer Geräusche ohne angeschlossene Ohr- bzw. Kopfhörer oder unter Verwendung von Aktiv-Boxen, innerhalb des Schulgebäudes ist untersagt, dies gilt auch für Pausenzeiten. Das Gerät kann bei Zuwiderhandlungen bis zum Ende des Schultages abgenommen werden. Im Wiederholungsfall bzw. bei permanenter Unbelehrbarkeit wird das Handy eingezogen und den Eltern/ Erziehungsberechtigten in der Oberschule zurückgegeben. Wird die Abgabe/ Herausgabe des Gerätes verweigert, erfolgt die sofortige Suspendierung vom Unterricht für den gesamten Schultag und nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten das Verlassen des Schulgeländes. Das Handy u.a. Geräte dürfen nicht als Taschenrechner verwendet werden. Bei Verlust (Diebstahl o.ä.) oder Beschädigung der Geräte übernimmt der IB keine Haftung.

 

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

 

Verbotene Gegenstände

(bezogen auf das Waffengesetz)

Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, einschließlich Imitationen, sowie von pyrotechnischen Artikeln jeder Art ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Personal der Schule berechtigt, diese Gegenstände einzuziehen. Bei Verstößen gegen den § 33 und den § 37 des Waffengesetzes ist die Oberschule bei der Polizei anzeigepflichtig ( § 33 – Erwerb und Führen von Schreckschuss- und Reizstoffwaffen; § 37 verbotene Gegenstände).

 

Brandschutz

Flucht und Rettungswege sind freizuhalten. Löschmittel und Löschgeräte sind nur im Brandfall zu benutzen, dürfen nicht verstellt oder beschädigt werden und verbleiben am Bestimmungsort. Offenes Feuer ist in der Einrichtung untersagt. Die mutwillige Beschädigung von Löschgeräten und deren Halterungen sowie das Beschädigen bzw. unbegründete Benutzen der Alarm auslösenden Anlagen im Schulgebäude wird zur polizeilichen Anzeige gebracht.

 

Regelmäßige Teilnahme am Unterricht

Grundsatz

Regelmäßiger und pünktlicher Unterrichtsbesuch ist selbstverständliche Pflicht. Für alle Fehlzeiten ist ein schriftlicher Nachweis unaufgefordert vorzulegen. Alle nicht entschuldigten Fehlzeiten gelten als unentschuldigt und werden aktenkundig gemacht.

Nur bei regelmäßiger Teilnahme besteht die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der durch Fehlzeiten versäumte Unterrichtsstoff ist nachzuholen.

 

Krankheit

Bei Krankheit sind die Schüler am 1. Tag telefonisch direkt beim Lehrer bzw. der Schulleitung zu entschuldigen.  Die telefonische Mitteilung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung und das ärztliche Attest.. Grundsätzlich kann der Klassenleiter am 1. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung verlangen.

 

Schulbefreiungen

Schulbefreiungen können nur in Ausnahmefällen aus wichtigen persönlichen Gründen gewährt werden. Sie müssen vorher schriftlich beim zuständigen Lehrer beantragt und genehmigt werden. Bei Behörden- und Arztbesuchen ist eine schriftliche Bestätigung für den Besuch anschließend vorzulegen. Die Nacharbeit des Unterrichtstoffes ist selbstverständlich.

 

Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, muss der Schüler vorher beim Fachtheorielehrer / Klassenleiter die Genehmigung einholen. Eine Bestätigung durch den Arzt bzw. die Behörde für den Besuch ist anschließend vorzulegen.

 

Verstöße gegen die Hausordnung / Schulordnung

Verstöße wie

      - mehrfache unentschuldigte Fehlstunden bzw. Fehltage

      - schwerwiegendes oder mehrfaches Fehlverhalten während der Schulzeit

      - wiederholte Verstöße gegen die Schulordnung

ziehen schulrechtliche Konsequenzen bzw. arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich.

Grobes Fehlverhalten kann die Kündigung bzw. den Abbruch des Ausbildungs- bzw. Bildungsvertrages nach sich ziehen.

 

  

Wolfgang Engelhardt

Schulleiter