Allgemeine Verhaltensweisen, Ordnung und Sauberkeit
Mit
dem Besuch der Schule wird die Hausordnung anerkannt.
Für alle Schäden, die der Schule durch
Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung oder normalen
Sorgfaltspflichten entstehen, ist der betreffende Schadensverursacher
ersatzpflichtig. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung ist vertrags- bzw.
vereinbarungswidrig und kann bei schwerwiegenden Fällen oder bei
Wiederholung zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bzw. der
Vereinbarung führen.
Politische Bildung
Der Internationale Bund
ist ein parteipolitisch und konfessionell neutraler Bildungsträger, der
in seinen Räumen parteipolitische Propaganda nicht duldet. Jegliche Form
parteipolitischer Arbeit und Werbung, egal in welcher Art, ist
untersagt. In der Einrichtung ist es untersagt, in Wort und Schrift, die
Freiheit und Würde des Menschen (Artikel 1 Grundgesetz) verächtlich zu
machen, Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im
Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen
stehen oder diese repräsentieren. Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen
und Grußerweisungen verfassungswidriger (verbotener) Organisationen,
Aufstachelung zum Rassenhass oder Volksverhetzung stellen Straftaten dar und
müssen von der Schule angezeigt werden.
Verhalten in der Schule
Es besteht
grundsätzlich die Pflicht zur Teilnahme am Schulunterricht. Jeder
Schüler kommt sauber und gepflegt zur Schule. Höflichkeit,
gegenseitige Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit gegenüber ALLEN sind
selbstverständlich. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu
leisten. Alle Schüler haben dafür Sorge zu tragen, dass durch ihr
Verhalten der Unterricht nicht gestört wird. Das Einnehmen von
Frühstück und Mittagessen ist nur in den dafür vorgesehenen Pausen
und Räumen gestattet. Kopfbedeckungen werden während des
Unterrichtes abgesetzt, Im Unterricht ist die Benutzung von
nicht für den Unterricht notwendigen technischen Geräten, wie
Handys, Handhelds, Smartphones u.ä. nicht gestattet. Ohrhörer/
Kopfhörer sind während des Unterrichts auch dann zu entfernen, wenn
sie nicht mit Geräten verbunden sind.
Das Verlassen des Geländes ist
generell nicht gestattet, dies gilt auch für Pausenzeiten
(Versicherungsschutz erlischt bei Zuwiderhandlung).
Verhalten bei außerschulischen Veranstaltungen /
Exkursionen
Entsprechend der Veranstaltung werden dazu
gesonderte Belehrungen durchgeführt.
Sportunterricht
Generell ist gesondert
Sportkleidung mitzubringen Die Befreiung vom schulischen Sportunterricht
kann nur durch ein ärztliches Attest erfolgen. Zum
Verhalten im Sportunterricht findet eine gesonderte Belehrung statt.
Verhalten bei Alarm – Klingelsignal
Sofort alle Räume
verlassen. Menschenleben haben vor Sachwerten Vorrang (persönliche und
dienstliche Gegenstände werden zurückgelassen). Auf dem Gelände und in
den Räumen der Schule gelten die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen.
Zum Flucht- und Rettungsplan wird eine
gesonderte Belehrung durchgeführt.
Sauberkeit
Alle Schüler sind zur
pfleglichen Behandlung und Sauberhaltung der Objekte und Freiflächen
verpflichtet, wobei mutwillige und vorsätzliche Verunreinigungen und
Beschädigungen als vertrags- bzw. vereinbarungswidrig gelten. Jeder ist
für seinen Arbeitsplatz selbst verantwortlich. Für
die Ordnung in den Unterrichtsräumen sind die Klassen verantwortlich.
Rauchen, Alkohol, Rauschmittel
Das Rauchen ist in der
Schule und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Grundsätzlich ist der
Genuss von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken bzw. Rauschmitteln
während der Schulzeit untersagt.
Angetrunkenen Personen bzw. unter Rauschgift
stehenden Personen wird die Teilnahme am Unterricht verwehrt.
Umgang mit Arbeitsmitteln
Für übergebene Lehr- und
Lernmittel, sowie Arbeitsmittel zu Unterrichtszwecken ist jeder selbst
verantwortlich. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung ist
Schadensersatz durch den Verursacher zu leisten.
Die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen sind
zu beachten. Bei Nichteinhaltung besteht kein Versicherungsschutz.
Unfallmeldungen
Alle Unfälle, auch Wegeunfälle auf dem
direkten Weg von und zur Schule, müssen sofort dem zuständigen Lehrer
mitgeteilt werden.
Wertgegenstände
Bei Verlust durch Diebstahl oder
Sachbeschädigung von privaten Geräten, Schmuck und anderen
Wertgegenständen übernimmt der IB keine Haftung. Diebstahl kann dadurch
vorgebeugt werden, dass keine wertvollen Gegenstände mitgebracht werden
oder unbeaufsichtigt in den Räumen verbleiben.
Fahren und Parken im Gelände, Verlassen des
Geländes
Das Befahren / Parken
mit dem Privat- PKW auf dem Gelände ist nicht erlaubt. Fahrräder
sind auf den angewiesenen Plätzen
abzustellen. Radfahren ist auf dem Schulgelände und in den Objekten nicht gestattet.
Benutzen von Mobiltelefonen (Handys)
und vergleichbaren Geräten
Die
Benutzung von Handys, Handhelds, Smartphones und vergleichbaren
Geräten ist während der Unterrichtszeit in jeglicher Form untersagt.
Die lärmende Benutzung der Handys, Handhelds, Smartphones und
vergleichbarer Geräte, etwa durch das Abspielen von Musik oder
Audios extremer Geräusche ohne angeschlossene Ohr- bzw. Kopfhörer
oder unter Verwendung von Aktiv-Boxen, innerhalb des Schulgebäudes
ist untersagt, dies gilt auch für Pausenzeiten. Das Gerät kann bei
Zuwiderhandlungen bis zum Ende des Schultages abgenommen werden. Im
Wiederholungsfall bzw. bei permanenter Unbelehrbarkeit wird das
Handy eingezogen und den Eltern/ Erziehungsberechtigten in der Oberschule zurückgegeben.
Wird die Abgabe/ Herausgabe des Gerätes verweigert, erfolgt die sofortige
Suspendierung vom Unterricht für den gesamten Schultag und nach
Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten das Verlassen des
Schulgeländes. Das Handy u.a. Geräte dürfen nicht als Taschenrechner
verwendet werden. Bei Verlust
(Diebstahl o.ä.) oder Beschädigung der Geräte übernimmt der IB keine Haftung.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht
gestattet.
Verbotene Gegenstände
(bezogen auf das Waffengesetz)
Das Mitbringen von
Waffen jeglicher Art, einschließlich Imitationen, sowie von
pyrotechnischen Artikeln jeder Art ist strengstens untersagt. Bei
Zuwiderhandlung ist das Personal der Schule berechtigt, diese
Gegenstände einzuziehen.
Bei
Verstößen gegen den § 33 und den § 37 des Waffengesetzes ist die
Oberschule bei der Polizei anzeigepflichtig ( § 33 – Erwerb und Führen
von Schreckschuss- und Reizstoffwaffen; § 37 verbotene Gegenstände).
Brandschutz
Flucht und Rettungswege
sind freizuhalten. Löschmittel und Löschgeräte sind nur im Brandfall zu
benutzen, dürfen nicht verstellt oder beschädigt werden und verbleiben am
Bestimmungsort. Offenes Feuer ist in der Einrichtung untersagt. Die
mutwillige Beschädigung von Löschgeräten und deren Halterungen sowie
das Beschädigen bzw. unbegründete Benutzen der Alarm auslösenden
Anlagen im Schulgebäude wird zur polizeilichen Anzeige gebracht.
Regelmäßige Teilnahme am Unterricht
Grundsatz
Regelmäßiger und
pünktlicher Unterrichtsbesuch ist selbstverständliche Pflicht. Für alle
Fehlzeiten ist ein schriftlicher Nachweis unaufgefordert vorzulegen.
Alle nicht entschuldigten Fehlzeiten gelten als unentschuldigt und
werden aktenkundig gemacht.
Nur bei regelmäßiger
Teilnahme besteht die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Der durch Fehlzeiten versäumte
Unterrichtsstoff ist nachzuholen.
Krankheit
Bei
Krankheit sind
die Schüler am 1. Tag telefonisch direkt beim Lehrer bzw. der
Schulleitung zu entschuldigen. Die telefonische
Mitteilung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung und das
ärztliche Attest..
Grundsätzlich kann der Klassenleiter am 1.
Fehltag eine schriftliche Entschuldigung verlangen.
Schulbefreiungen
Schulbefreiungen können
nur in Ausnahmefällen aus wichtigen persönlichen Gründen gewährt werden.
Sie müssen vorher schriftlich beim zuständigen Lehrer beantragt und
genehmigt werden. Bei Behörden- und Arztbesuchen ist eine schriftliche
Bestätigung für den Besuch anschließend vorzulegen. Die Nacharbeit des
Unterrichtstoffes ist selbstverständlich.
Sollte dies im
Einzelfall nicht möglich sein, muss der Schüler vorher beim
Fachtheorielehrer / Klassenleiter die Genehmigung einholen. Eine
Bestätigung durch den Arzt bzw. die Behörde für den Besuch ist
anschließend vorzulegen.
Verstöße gegen die Hausordnung /
Schulordnung
Verstöße wie
- mehrfache
unentschuldigte Fehlstunden bzw. Fehltage
- schwerwiegendes
oder mehrfaches Fehlverhalten während der Schulzeit
- wiederholte
Verstöße gegen die Schulordnung
ziehen schulrechtliche
Konsequenzen bzw. arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich.
Grobes Fehlverhalten
kann die Kündigung bzw. den Abbruch des Ausbildungs- bzw.
Bildungsvertrages nach sich ziehen.
Wolfgang
Engelhardt
Schulleiter